Förderungen und Fördermittel

Übersichten über Fördermittel und Förderungen

„Qualität und Qualifizierung der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk sind durch zunehmende Anforderungen auf dem Dienstleistungssektor wichtiger denn je!” (Martin Lutz)

Weiterbildung wird immer wichtiger, gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte knapp werden. Insbesondere im Bereich des Gebäudereiniger-Handwerks ist es wichtig, fachlich und thematisch auf dem neusten Stand zu sein. Dies schafft wiederum eine größere Sicherheit und zugleich neue Perspektiven für die Arbeitnehmer.

Folgende finanzielle Fördermöglichkeiten für Seminare und Lehrgänge helfen Ihnen ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.

Förderungen auf Bundes-Ebene

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Das FIGR ist
AZAV-zertifiziert!

Förderungen auf Länder-Ebene

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Das FIGR ist eine staatliche anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Seit Juli 2015 ist das FIGR auch “Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern” (WBFöG M-V). Zuständig für die Anerkennung ist gemäß § 1 Abs. 1 WBFöG M-V das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

Das FIGR ist auch ein akkreditierter Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz.

Ebenfalls seit dem 01. Juli 2015 ist das FIGR zugelassener Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz. Die Akkreditierung orientiert sich an den Rahmenbedingungen, die für den Förderansatz QualiScheck erlassen wurden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an angehende Meister oder Handwerker/Fachkräfte bei der Fortbildung und Gründung einer Existenz.

Welche Voraussetzungen muss der Antragssteller erfüllen?

Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bitte beachten Sie, dass die Antragsteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen dürfen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

Welche Kriterien muss die geförderte Maßnahme erfüllen?

  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer), bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen).  

Wie hoch ist die Förderung?

Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet.
Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

Prüfungsstück: Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt!

Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente. Die Bedarfssätze sehen wie folgt aus:

  • 697 Euro für Alleinstehende,
  • 907 Euro für Alleinstehende mit einem Kind,
  • 912 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner,
  • 1.122 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind und
  • 1.332 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern.

Zu welchen Konditionen werden Darlehen vergeben?

Das Darlehen, der Anteil am Meister-Bafög welcher nicht als Zuschuss gewährt wurde, ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit – höchstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.

Bessere Chancen für Existenzgründer

Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/in oder eines/r Auszubildenden
33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt, wenn der/die Darlehensnehmer/in

  • die Abschlussprüfung bestanden hat,
  • dieses Unternehmen oder diese berufliche Existenz mindestens 1 Jahr führt und
  • spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt hat, von denen zumindest eine Person nicht nur geringfügig beschäftigt ist.

 

Mehr Informationen zum Meister-BaFÖG erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info

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Schreiben Sie uns.

Conny_Hipp

Cornelia Hipp

ist verantwortlich für den gesamten administrativen Bereich des FIGR.

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Was ist der Prämiengutschein?

Der Prämiengutschein ist ein Element aus der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie besteht aus den Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungsgebühren und kann bis maximal 500 Euro wert sein. Förderfähig sind die meisten unserer Seminare und Lehrgänge, bedingt durch unsere Zertifizierung des anerkannten Qualitätsmodell AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Welche Voraussetzungen muss der Antragssteller erfüllen?

  • Mindestalter von 25 Jahren,
  • nur für Erwerbstätige mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Wochen,
  • versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.

Was wird gefördert?

Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt. Dabei kann es sich sowohl um Weiterbildungen zu berufsspezifischen Themen handeln als auch um Weiterbildungen zu Themen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit fördern (z.B. Sprach- oder EDV-Kurse).

Wie bekomme ich einen Prämiengutschein?

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, Weiterbildungsziele und Anforderungen geklärt werden. Sind alle Voraussetzungen gegeben, so erhalten Sie direkt vor Ort einen Prämiengutschein mit Vermerk von dem Bildungsziel und geeignetem Anbieter. Nun können Sie einen Kurs bei dem auf den Gutschein genannten Anbieter buchen.

Welche weiteren Kriterien müssen noch beachtet werden?

  • Ein Prämiengutschein kann nur alle zwei Kalenderjahre von einer Person beantragt werden.
  • Die Weiterbildung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins (sechs Monate nach Ausstellungsdatum) begonnen werden – die Veranstaltungsgebühr (ohne Neben- oder Folgekosten wie z. B. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung) darf maximal 1.000 Euro betragen.
  • Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn
    – Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben,
    – Sie Ihren Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt haben und
    – Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Was ist das Weiterbildungssparen?

Mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info

Damit Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob vielleicht auch Sie einen Prämiengutschein erhalten können, beantworten Sie einfach die Fragen im Vorab-Check.

 

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Conny_Hipp

Cornelia Hipp

ist verantwortlich für den gesamten administrativen Bereich des FIGR.

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Was ist der Bildungsscheck?

Der Prämiengutschein ist ein Element aus der Bildungsprämie. Die BildungsprDas im Januar 2015 startende neue Bildungsscheckprogramm löst das bisherige „Sonderprogramm Bildungsscheck Fachkräfte“ ab. Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich dabei besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.ämie besteht aus den Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungsgebühren und kann bis maximal 500 Euro wert sein. Förderfähig sind die meisten unserer Seminare und Lehrgänge, bedingt durch unsere Zertifizierung des anerkannten Qualitätsmodell AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Wer wird gefördert?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:

  • Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Unternehmen des Privatrechts mit weniger als 250 Mitarbeitern und Berufsrückkehrende alle zwei Kalenderjahre einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 30.000,- € (alleinstehend) bzw. 60.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt.
  • Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
  • Im betrieblichen Zugang können Unternehmen des Privatrechts mit mindestens einem und weniger als 250 Beschäftigten innerhalb von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Der einzelne Beschäftigte darf nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren einen betrieblichen Bildungsscheck nutzen.
  • Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.
  • Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen, bei denen die Kursgebühr mindestens 500,- € (brutto) beträgt, zu 50 %, bezuschusst.
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt.

Wie wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.

Wie wird der Bildungsscheck vergeben?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Jeder empfangsberechtigte Bildungsscheckempfänger muss vor Aushändigung des Bildungsschecks eine Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle wahrnehmen. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de

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Conny_Hipp

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Was ist der Qualischeck?

Der QualiScheck ist ein Förderansatz des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz, der es interessierten Bürger und Bürgerinnen ermöglicht ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützen zu lassen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.

Bitte beachten Sie:
Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Welche Kosten werden übernommen?

Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des QualiSchecks angemeldet hat.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
  • Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind.
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
  • Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).

Wie kann in den QualiScheck beantragen?

Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz.  Wenn Sie sich zunächst über den QualiScheck informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie QualiScheck-Servicenummer: 0800 5 888 432 

Gerne können Sie auch eine E-Mail schicken an: info@qualischeck.rlp.de

Weiter Informationen zur Antragerstellung finden Sie hier!

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Seminar, Lehrgang oder doch die Individual-Lösung?

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Herausforderung in der Gebäudereinigung. Vereinbaren Sie hier einen Rückruf und wir beraten Sie komplett unverbindlich.

Martin Lutz

Geschäftsführer FIGR

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Das Kursprogramm 2024 ist nun seit einiger Zeit online verfügbar und per Post an viele unserer Kunden versandt worden.

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Die Termine finden Sie unter dem Reiter Seminare & Lehrgänge im Menü.

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