„Qualität und Qualifizierung der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk sind durch zunehmende Anforderungen auf dem Dienstleistungssektor wichtiger denn je!” (Martin Lutz)
Weiterbildung wird immer wichtiger, gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte knapp werden. Insbesondere im Bereich des Gebäudereiniger-Handwerks ist es wichtig, fachlich und thematisch auf dem neusten Stand zu sein. Dies schafft wiederum eine größere Sicherheit und zugleich neue Perspektiven für die Arbeitnehmer.
Folgende finanzielle Fördermöglichkeiten für Seminare und Lehrgänge helfen Ihnen ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Mit Klick auf das Bild gelangen Sie zu weiteren Informationen.
Das FIGR ist eine staatliche anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Seit Juli 2015 ist das FIGR auch “Staatlich anerkannte Einrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern” (WBFöG M-V). Zuständig für die Anerkennung ist gemäß § 1 Abs. 1 WBFöG M-V das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.
Das FIGR ist auch ein akkreditierter Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz.
Ebenfalls seit dem 01. Juli 2015 ist das FIGR zugelassener Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz. Die Akkreditierung orientiert sich an den Rahmenbedingungen, die für den Förderansatz QualiScheck erlassen wurden.
Die Förderung richtet sich an angehende Meister oder Handwerker/Fachkräfte bei der Fortbildung und Gründung einer Existenz.
Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bitte beachten Sie, dass die Antragsteller noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen dürfen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet.
Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
Prüfungsstück: Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt!
Beitrag zum Lebensunterhalt: Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe geleistet. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente. Die Bedarfssätze sehen wie folgt aus:
Das Darlehen, der Anteil am Meister-Bafög welcher nicht als Zuschuss gewährt wurde, ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit – höchstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.
Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens wird bereits ab der Einstellung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/in oder eines/r Auszubildenden
33 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt, wenn der/die Darlehensnehmer/in
Mehr Informationen zum Meister-BaFÖG erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info
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Der Prämiengutschein ist ein Element aus der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie besteht aus den Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungsgebühren und kann bis maximal 500 Euro wert sein. Förderfähig sind die meisten unserer Seminare und Lehrgänge, bedingt durch unsere Zertifizierung des anerkannten Qualitätsmodell AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Nicht für jede Weiterbildung gibt es einen Prämiengutschein. Nur berufsbezogene Angebote werden unterstützt. Dabei kann es sich sowohl um Weiterbildungen zu berufsspezifischen Themen handeln als auch um Weiterbildungen zu Themen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit fördern (z.B. Sprach- oder EDV-Kurse).
Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen Sie eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort erfolgt ein Beratungsgespräch, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, Weiterbildungsziele und Anforderungen geklärt werden. Sind alle Voraussetzungen gegeben, so erhalten Sie direkt vor Ort einen Prämiengutschein mit Vermerk von dem Bildungsziel und geeignetem Anbieter. Nun können Sie einen Kurs bei dem auf den Gutschein genannten Anbieter buchen.
Mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info
Damit Sie schnell und unkompliziert prüfen können, ob vielleicht auch Sie einen Prämiengutschein erhalten können, beantworten Sie einfach die Fragen im Vorab-Check.
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Der Prämiengutschein ist ein Element aus der Bildungsprämie. Die BildungsprDas im Januar 2015 startende neue Bildungsscheckprogramm löst das bisherige „Sonderprogramm Bildungsscheck Fachkräfte“ ab. Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich dabei besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.ämie besteht aus den Komponenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungsgebühren und kann bis maximal 500 Euro wert sein. Förderfähig sind die meisten unserer Seminare und Lehrgänge, bedingt durch unsere Zertifizierung des anerkannten Qualitätsmodell AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen, bei denen die Kursgebühr mindestens 500,- € (brutto) beträgt, zu 50 %, bezuschusst.
Im Sinne der Bildungsscheckförderung werden Bildungsschecks an Unternehmen (Betrieblicher Zugang) oder einzelne Beschäftigte (Individueller Zugang) ausgegeben, deren Standort bzw. Arbeitsstätte in NRW liegt.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Jeder empfangsberechtigte Bildungsscheckempfänger muss vor Aushändigung des Bildungsschecks eine Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstelle wahrnehmen. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de
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Der QualiScheck ist ein Förderansatz des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz, der es interessierten Bürger und Bürgerinnen ermöglicht ihre berufliche Weiterbildung finanziell unterstützen zu lassen.
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung.
Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.
Bitte beachten Sie:
Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.
Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz. Wenn Sie sich zunächst über den QualiScheck informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie QualiScheck-Servicenummer: 0800 5 888 432
Gerne können Sie auch eine E-Mail schicken an: info@qualischeck.rlp.de
Weiter Informationen zur Antragerstellung finden Sie hier!
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Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Herausforderung in der Gebäudereinigung. Vereinbaren Sie hier einen Rückruf und wir beraten Sie komplett unverbindlich.
Martin Lutz
Geschäftsführer FIGR
Lise-Meitner-Straße 3
72555 Metzingen
Schreiben Sie uns. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.
Das Kursprogramm 2024 ist nun seit einiger Zeit online verfügbar und per Post an viele unserer Kunden versandt worden.
Zum Start erhalten Sie hier im Online-Shop je Buchung bis einschließlich 12.01.2024 einen Rabatt in Höhe von 50,00 € mit dem Code FIGR2024.
Die Termine finden Sie unter dem Reiter Seminare & Lehrgänge im Menü.
Von Martin Lutz & Autorenteam
Das Fachbuch Gebäudereinigung ist vom Vorstandsrat des Bundesinnungsverbandes für das Gebäudereiniger-Handwerk empfohlen.
So wird ein bundeseinheitlicher Leistungsstandard in der Ausbildung geschaffen.
Dieses Buch berücksichtigt die neue Ausbildungsverordnung sowie den bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan für Berufsschulen.
Über 420 Seiten reinstes Fachwissen für nur 59,80€
Ein Muss für jeden, der in der Gebäudereinigungsbranche tätig ist.