AGB

Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, Lise‑Meitner‑Str. 3, 72555 Metzingen (nachfolgend FIGR GmbH) und ihren gewerblichen Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) sowie deren Mitarbeitern als Teilnehmern.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Für Verbraucher, die ausnahmsweise an Veranstaltungen teilnehmen, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme setzt ggf. definierte Zulassungsvoraussetzungen voraus.
(2) Die FIGR GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, entsprechende Nachweise einzufordern.
(3) Unterbleibt eine Prüfung der Voraussetzungen, bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen haben in Textform zu erfolgen.
(2) Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Vertrag kommt zustande mit:

  • Zugang der schriftlichen/elektronischen Bestätigung (bei nicht geförderten Maßnahmen),
  • Unterzeichnung des Teilnahmevertrages (bei geförderten Maßnahmen).

(4) Daten werden gemäß § 15 verarbeitet.

§ 4 Preise, Leistungsumfang, Zahlung

(1) Es gelten die ausgewiesenen bzw. individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist unverzüglich mit Buchung fällig.
(3) Leistungen beinhalten – sofern angegeben – Unterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
(4) Reise‑, Übernachtungs‑ und sonstige Nebenkosten trägt der Teilnehmer.
(5) Nichterscheinen oder Teilnahme nur über Teilzeiträume berechtigt nicht zur Gebührenerstattung.
(6) Bei Förderung nach SGB II/III wird mit dem Kostenträger direkt abgerechnet.

§ 5 Zahlungsverzug

(1) Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(2) Weitere Verzugsschäden (z. B. Mahnkosten) können geltend gemacht werden.

§ 6 Stornierungen

(1) Stornierungen sind in Textform vorzunehmen.
(2) Stornokosten :

  • bis 21 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei,
  • 20 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 50 %,
  • ab 6 Kalendertage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %.


(3) Bereits erhaltene Materialien sind bei kostenloser Stornierung zurückzugeben oder zu vergüten.
(4) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenlos möglich, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt.

§ 7 Umbuchungen

(1) Umbuchungen sind in Textform möglich.
(2) Bis 21 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei.
(3) Ab 20 Kalendertage vor Beginn nur möglich, wenn die Gebühr bezahlt ist. Es fällt eine Gebühr von 10 % der Teilnahmegebühr, mindestens 119,00 EUR inkl. MwSt., an.
(4) Nach einer kostenpflichtigen Umbuchung ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

§ 8 Teilnahmefrist (12 Monate)

(1) Die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen muss innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen.
(2) Stehen innerhalb dieser Frist keine angemessenen Termine zur Verfügung, verlängert sich die Frist angemessen.
(3) Erfolgt ohne wichtigen Grund keine Teilnahme, verfällt der Anspruch ersatzlos.
(4) Bei wichtigem Grund (z. B. Krankheit) kann einmalig eine schriftliche Fristverlängerung gewährt werden.

§ 9 Pflichten der Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme, Bearbeitung der Unterlagen und Einhaltung organisatorischer Vorgaben.
(2) Die Hausordnung der Ausbildungsstätte ist zu beachten.
(3) Unterrichtsmaterialien, Software und Dokumente dürfen nur zu eigenen Lernzwecken verwendet und nicht kopiert, weitergegeben oder veröffentlicht werden.
(4) Der Teilnehmer hat bei öffentlichen Bewertungen unzutreffende Tatsachenbehauptungen oder rechtswidrige Inhalte zu unterlassen.

§ 10 Pflichten der FIGR GmbH, Leistungsänderungen, Absage

(1) FIGR gewährleistet qualifizierten Unterricht, Bereitstellung der Materialien, Lernbegleitung und die Durchführung vorgesehener Prüfungen – ausgenommen Fälle höherer Gewalt.
(2) Organisatorische Änderungen bleiben vorbehalten.
(3) Dozentenwechsel stellen keine Leistungsänderung dar.
(4) Bei Absage aufgrund von:

  • zu geringer Teilnehmerzahl,
  • Erkrankung von Dozenten,
  • sonstigen nicht zu vertretenden Umständen,
    werden die Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur gem. § 13.

§ 11 Prüfungen, Zertifikate

(1) Je nach Veranstaltung findet eine Prüfung statt.
(2) Erfolgsgarantien werden nicht übernommen.
(3) Bei Bestehen wird ein Zertifikat, ansonsten eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

§ 12 Versicherung

(1) Bei ganztägigen Kursen besteht evtl. gesetzlicher Unfallschutz über die VBG (wenn vereinbart).
(2) Bei berufsbegleitenden Präsenzseminaren erfolgt keine Versicherung durch die FIGR GmbH.

§ 13 Haftung

(1) FIGR haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf vertragstypische vorhersehbare Schäden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter:
www.figr.de/datenschutz

§ 15 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der FIGR GmbH.
(3) Die FIGR GmbH nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG teil.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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Die Termine finden Sie unter dem Reiter Seminare & Lehrgänge im Menü.

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