AGB

Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeines

  1. Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, Lise-Meitner-Str. 3, 72555 Metzingen im folgenden FIGR GmbH genannt und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde/Teilnehmer genannt.
  2. Die Weiterbildungsmaßnahmen der FIGR GmbH stehen jedem Interessenten offen, der über die in den Zulassungsvoraussetzungen, für die angestrebten Abschlüsse, geforderten Qualifikationen verfügt. Um zu gewährleisten, dass die angestrebten Abschlüsse erreicht werden und soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen ist die FIGR GmbH nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht die FIGR GmbH von ihrem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die FIGR GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die FIGR GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmers oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

 

Anmeldung und Vertragsabschluss

  1. An den FIGR-Seminaren/Lehrgängen kann nach Bestätigung der Anmeldung durch die FIGR GmbH bei entsprechender Eignung jedermann teilnehmen, sofern eventuelle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Hat der Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf individuelle Förderungen nach den Maßgaben des SGB gestellt, kann er nach Zustimmung durch den dafür autorisierten Vertreter der Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters am Seminar/Lehrgang teilnehmen.
  2. Für alle Lehrgänge/Seminare ist eine schriftliche Anmeldung (über www.figr.de, E-Mail, Brief oder Fax) erforderlich. 
  3. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
  4. Bei nicht geförderten Maßnahmen, kommt der Vertrag mit Zugang der schriftlichen bestätigten Anmeldung zustande. Bei geförderten Maßnahmen (Bildungsgutschein oder sonstige Förderung) kommt ein auf Basis der Kursanmeldung erstellter und von beiden Seiten unterzeichneter Teilnahmevertrag zustande.

 

Preise für Seminare und Lehrgänge 

  1. Für die Teilnahme an Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen angegebenen Preise oder z. B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise. 
  2. Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar bei Buchung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich. 
  3. Die Lehrgangsgebühren werden bei einer Förderung nach SGB III vom Kostenträger übernommen und mit der FIGR GmbH direkt verrechnet. Voraussetzung ist das Vorlegen eines gültigen Bildungsgutscheins.
  4. In der Teilnahmegebühr sind Seminar- bzw. Lehrgangsunterlagen inbegriffen sowie Mittagessen und Pausengetränke, sofern nichts anderes individuell von uns angegeben wurde. 
  5. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr. 
  6. Bei Verzug kann die FIGR GmbH für jede Mahnung unter Vorbehalt eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnen. 

 

Stornierungen und Umbuchungen

  1. Der Rücktritt von einem Seminar/Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eingeräumt, längstens jedoch bis 14 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet, ausgeschlossen die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien. 
  2. Für Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der FIGR GmbH eingehen, werden 25 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Danach  werden bei Rücktritt bis zu sieben Tagen vor Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn 50 % der Gebühr berechnet. Bei einer Absage bis zu 3 Werktage vor Seminar- bzw. Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden 100 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
  3. Umbuchungen sind nur mit Zustimmung der FIGR GmbH möglich. Umbuchungen sind nur für aktuell buchbare Veranstaltungen möglich und müssen sofort durchgeführt werden. Eine Umbuchung, die später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt ist nur möglich, wenn die Seminargebühr vollständig bezahlt ist. Für die Umbuchung fällt eine Gebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.) an. 
  4. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist von den vorstehenden Bedingungen unberührt.
  5. Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Gründe nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere, dritte Person zu übertragen. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr voll entrichtet wurde.
  6. Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) oder den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gestellt und kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. 

 

Verpflichtungen des Seminar-/Lehrgangsteilnehmers

  1. Der Seminar-/Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, soweit ihn nicht schwerwiegende Gründe daran hindern, die für den Erwerb des Lehrstoffes erforderliche Zeit aufzuwenden, den Unterricht zu besuchen, die erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu bearbeiten, sowie an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Bei Verhinderung am Besuch des Unterrichtes oder einer Prüfung benachrichtigt der Teilnehmer – möglichst vorher – die FIGR GmbH. 
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung der Ausbildungsstätte. Er haftet für Verstöße dagegen und von ihm zu verantwortende Beschädigungen an Einrichtungen. Den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten der FIGR GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 
  3. Die für die Feststellung der eventuellen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung des Lehrgangs entgegenstehen könnte.
  4. Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass Teilnehmerunterlagen, spezielle Software und andere, für Lehrgangszwecke ausgegebene bzw. zu nutzende Medien, nicht weitergegeben, kopiert oder für lehrgangsfremde Zwecke genutzt werden dürfen.
  5. Der Seminar-/Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf unsere Interessen Rücksicht zu nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über uns, unsere Programme und unsere Veranstaltungen veröffentlichen / verbreiten.

 

Verpflichtungen des Trägers

  1. Seminar-/Lehrgangsträger ist die FIGR GmbH, die auch die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung des Seminars/Lehrgangs und des Lehrmaterials trägt. Sie verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt oder Pandemien (z. B. Corona), alle Voraussetzungen zur Bereitstellung des gesamten Lehrmaterials, zum reibungslosen Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Fachkräfte, zur individuellen Überwachung der Lernfortschritte, zur Auswertung eventueller Hausaufgaben, sowie Durchführung der Abschlussprüfungen zu schaffen.
  2. Die FIGR GmbH erteilt den Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Seminars/Lehrgangs gültigen Angebotes. Sie behält sich jedoch organisatorische Änderungen jedweder Art vor. Inhaltliche Änderungen sind zulässig, soweit dadurch nicht das Lehrgangsziel verändert wird. Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind jedoch insoweit zulässig, als sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 
  3. Im Falle der inhaltlichen Änderung des Seminars/Lehrgangs kann der Teilnehmer von der FIGR GmbH eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass ihm durch die Änderung das Erreichen des angestrebten Abschlusses nicht unmöglich gemacht wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Teilnehmer zur fristlosen Kündigung des Lehrgangsvertrages berechtigt.
  4. Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft stellt in keinem Falle eine Änderung des Lehrgangs dar.
  5. Die FIGR GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder Erkrankung von Lehr- bzw. Ausbildungskräften sowie sonstigen Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb, die von der FIGR GmbH nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Lehrgänge abzusagen. Im Falle der Absage werden die betroffenen Teilnehmer unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Falle erstattet.
  6. Falls die Mindestteilnehmerzahl, welche je nach Weiterbildungsmaßnahme unterschiedlich sein kann, nicht erreicht wird, kann das Seminar vom Institut abgesagt werden. 
  7. Die Seminar-/Lehrgangsinhalte entsprechen unserem veröffentlichten Seminarplan unter www.figr.de bzw. in den jeweiligen Seminar-/Lehrgangsprospekten. Die Seminare/Lehrgänge beginnen und enden nach den im Kursangebot dargestellten Zeiten. Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.



Abschlussprüfung

  1. Die Weiterbildung beinhaltet je nach Weiterbildungslehrgang eine Prüfung. Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminar-/Lehrgangsziel erreichen kann. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach Bestehen der Prüfung das Prüfungszertifikat des Lehrgangs. 
  2. Für den Prüfungserfolg haftet die FIGR GmbH nicht. Bei nicht erfolgreichem Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadenersatz.

 

Versicherung und Haftungsbeschränkung

  1. Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz erfolgt für die Zeit der Ausbildung in ganztägigen Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die jeweiligen Kurse vereinbart ist. 
  2. Bei Präsenzseminaren in berufsbegleitenden Kursen erfolgt keine Versicherung durch die FIGR GmbH. Die FIGR GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus der Lehrgangsbuchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist der Sitz der FIGR GmbH. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt

Ihr Weg zu uns

Lise-Meitner-Straße 3

72555 Metzingen

Fragen oder Anregungen?

Schreiben Sie uns. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden auf Ihre Anfrage.

Kursprogramm 2024 online

Das Kursprogramm 2024 ist nun seit einiger Zeit online verfügbar und per Post an viele unserer Kunden versandt worden.

Zum Start erhalten Sie hier im Online-Shop je Buchung bis einschließlich 12.01.2024 einen Rabatt in Höhe von 50,00 € mit dem Code FIGR2024.

Die Termine finden Sie unter dem Reiter Seminare & Lehrgänge im Menü.

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