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Mindestlohn jetzt allgemeinverbindlich

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns im Gebäudereiniger-Handwerk ist seit Anfang März in Kraft getreten.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks weist darauf hin, dass die Allgemeinverbindlichkeit nicht rückwirkend erfolgt. Der neue Mindestlohntarif für die Lohngruppen 1 und 6 muss ab 10. März angewendet werden - unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Ab diesem Zeitpunkt prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls die Einhaltung der neuen Mindestlöhne.

Die wichtigsten Eckpunkte:

1. Lohnerhöhung

Lohngruppe 1
Lohngruppe 6

mit Wirkung ab 1. Januar 2010:
8,40 EUR (West) / 6,83 EUR (Ost)
Erhöhung zum 01.01.2011:
8,55 EUR (West) / 7,00 EUR (Ost)

mit Wirkung ab 1. Januar 2010:
11,13 EUR (West) / 8,66 EUR (Ost)
Erhöhung zum 01.01.2011:
11,33 EUR (West) / 8,88 EUR (Ost)
  • Kündigung erstmals möglich zum 31.12.2011.

2. Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

  • Statt einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wurde lediglich eine Tariföffnungsklausel zur Entgeltumwandlung außerhalb des Mindestlohnes vereinbart.
  • Im Fall der Inanspruchnahme werden die eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung dem Arbeitnehmer als Zuschuss gewährt.

3. Wegezeiten

  • Eine für die Unternehmen günstige Wegezeitregelung wurde ebenso wie eine erweiterte Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie ein Jahresarbeitszeitkonto für die Lohngruppen 6 und 7 vereinbart.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter http://www.gebaeudereiniger.de/

Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Bonn