| Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk |
Der Beruf des Gebäudereinigers/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg erwirbt der/die Auszubildende Kenntnisse im Berufsbildungsrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz.Dieser Vorbereitungslehrgang richtet sich an Personen, die mehr als 4 1/2 Jahre Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk nachweisen können und ohne Nachweis einer Lehre bzw. Ausbildung, die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk ablegen wollen. Für Personen mit einer Beschäftigungszeit unter 4 1/2 Jahren kann ebenfalls eine Zulassung erfolgen, wenn besondere Erfahrungen vorliegen oder bereits eine andere Berufsausbildung vorliegt. Die näheren Zulassungsvoraussetzungen sind vorab mit der jeweils zuständigen Handwerkskammer abzuklären. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Lehrgang: |