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Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk |
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Der Beruf des Gebäudereinigers/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg erwirbt der/die Auszubildende Kenntnisse im Berufsbildungsrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz.
Dieser Vorbereitungslehrgang richtet sich an Personen, die mehr als 4 1/2 Jahre Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk nachweisen können und ohne Nachweis einer Lehre bzw. Ausbildung, die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk ablegen wollen.
Für Personen mit einer Beschäftigungszeit unter 4 1/2 Jahren kann ebenfalls eine Zulassung erfolgen, wenn besondere Erfahrungen vorliegen oder bereits eine andere Berufsausbildung vorliegt.
Die näheren Zulassungsvoraussetzungen sind vorab mit der jeweils zuständigen Handwerkskammer abzuklären.
Übersicht 2014:

Vorbereitungslehrgang zur Gesellenprüfung 2014 im Gebäudereiniger-Handwerk
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